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„Rückbau“ am Neuhauser Burgfelsen

Rückbau am Neuhauser Burgfelsen: Wenig sachgerechte und letztlich kontraproduktive Maßnahmen am Burgfelsen Neuhaus seit Ende August 2020

Seit Juli 2020 erfolgen am Neuhauser Burgfelsen leider eine Reihe wenig sachgerechter und letztlich sogar kontraproduktiver Maßnahmen, die Ende August 2020 in einen ebensolchen Teilrückbau mündeten.

NEU: http://neuhaus-burgfelsen.de

Die Neuhauser Burgfelsen in Windischeschenbach galten nach ihrer Erschließung als Kletterfelsen 2016 und den damit verbundenen landschaftspflegerischen Maßnahmen wie Felsfreistellung, Erosionsschutz, Entbuschung und Gehölzpflege, bisher überregional in vielen Dingen als positiv beispielhaft.

Viele Gemeinden und Städte hätten sich nach solch einem optischen und sportlichen Attraktivitätsfaktor unmittelbar in der Stadt als Alleinstellungsmerkmal die Finger geleckt. Um ihren eigenen Bürgern Ähnliches bieten zu können, für steigenden Bekannt- und Beliebtheitsgrad sowie damit verbunden den touristischen „Mehrwert“ hätten viele wohl sogar gerne Geld in die Hand genommen. Windischeschenbach mußte das nicht. Es fiel der Stadt und dem Bürgermeister K. Budnik (der dies durchaus vielfältig offenbar auch gerne nutzte) quasi in den Schoß! Nicht einmal die anschließende fast 5-jährige Betreuung und Pflege (Erosionsschutz, Gehölzpflege, regelmäßige fachtechnische Sicherheitsbegehungen) kosteten Geld, sondern sparten der Stadt nach eigener Aussage sogar anderweitige Kosten. „Resultierende“ Einsätze im Umfeld (s.a.) wurden ebenso gerne genutzt, um Kosten zu sparen und öffentlichkeitswirksame Presseberichte zu generieren.

Was aber nichts kostet, ist denen, die es bekommen, oft nichts wert. So auch hier: Der vom Bürgermeister persönlich angeordnete Rückbau am Neuhauser Burgfelsen (oder „Teilrückbau“ (?)) hat begonnen – und dies in einer absprache- wie kopflosen plötzlichen „Eile“, die zusätzlich erstaunt! Neben der grundsätzlichen Art und Weise sind dabei auch die tatsächliche Notwendigkeit und Alternativlosigkeit (!) sowie insbesondere letztlich alle Entscheidungsgrundlagen zu hinterfragen und in einigen Bereichen entsprechende massive auch fachliche Mängel wohl fast zwingend zu kritisieren!

Nicht zuletzt auch deshalb hat der ursprüngliche langjährige „Projektleiter Kletterfelsen Neuhaus“ sowohl gegenüber der aktuellen Stadtverwaltung wie gegenüber „seiner“ Sektion mit Wirkung ab Anfang August 2020 die Einstellung aller bisher wahrgenommenen ehrenamtlichen gemeinnützigen Tätigkeiten angezeigt.

(Damit sind für diese auch ein Entzug bisher vom Autoren gerne erteilter Nutzungsgenehmigungen und somit manch „leere Seiten“ oder nun nicht funktionierende Links bzw. „404-Fehler“ verbunden.)

Die offenbar angezielten und begonnenen Maßnahmen sind aus seinem durchaus professionellen Blickwinkel in sicherheits- wie umwelttechnischer Sicht (er ist Ingenieur- und Umweltgeologe mit langjähriger Berufspraxis) als höchst problematisch und kontraproduktiv anzusehen – und dies letztlich sogar bzgl. der vorgeblich angestrebten Zwecke, die aber ohnehin selbst zu hinterfragen sind.

Andernorts wird jedenfalls unter großen Mühen zur Unfallvermeidung, aus Naturschutzgründen sowie schlicht auch zum Erhalt einer bestimmten „Optik“ und Akzeptanz in der Bevölkerung unter Mobilisierung ehrenamtlicher Kräfte und unter Einbeziehung einer gewissen Fachkompetenz sowie teilweise durchaus kostenträchtig, wilden Wegspuren und Erosion sowie den dadurch entstehenden Schäden und negativen Folgen mit just den Maßnahmen gegengearbeitet, die nun in Neuhaus „rückgebaut“ werden. – Nun das sorgt zumindest recht sicher dafür, daß der Neuhauser Burgfelsen und Windischeschenbach bundesweit weiterhin „einzigartig“ und „beispielhaft“ im Gespräch bleiben werden: So wie nun 5 Jahre lange positiv, ab August 2020 nun mit dem „Rückbau am Neuhauser Burgfelsenaber eben leider negativ. – Schilda läßt grüßen!

Das, was aktuell passiert und folglich absehbar weiter passieren wird, sowie die Art und Weise und insbesondere die offenbar durchaus mehrschichtigen Gründe, warum dies nun alles so stattfindet, ist jedenfalls durchaus von öffentlichem Interesse und gerne wird auch an dieser Stelle weiterhin berichtet.

Sachlich geht es dabei um

  • Anlaß
  • Geologie, Umwelt- und Naturschutz
  • sicherheitstechnische Aspekte
  • sowie um eine etwas fundiertere juristische Bewertung mit mehr Fachkenntnis, als sie offenbar bisher vorhanden ist

Für Stadt, Bürger, Touristen und Kletterer sowie insbesondere auch die Natur am Felsen (Fauna und Flora) ist es überaus schade, daß der gute Zustand bis Ende August 2020 offenbar in unseliger Allianz mehrerer „Spezialisten“ so nun wohl dauerhaft kaputtgemacht wird. Maßgebliche Beeinträchtigung bis Zerstörung lassen befürchten, daß die Felszeile, statt „Schmuckstück“ der Stadt zu sein, in Kürze vergleichsweise wohl eher als mahnender „Kaputtnik“ „glänzt“.

Weitere Entwicklung ab 2021 unter News (aktueller Stand dort 07.04.2021)

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„Rodungsarbeiten“ am Burgfelsen Neuhaus!

Unglaublich: Rodungsarbeiten am Burgfelsen Neuhaus!

NEU: http://neuhaus-burgfelsen.de

Man sollte es fast nicht für möglich halten und die allermeisten Neuhauser, inkl. des „Berichterstatters“ haben davon bisher wohl nichts mitbekommen, aber es wird am Neuhauser Burgfelsen bzw. am hinteren Hang in der Naabstraße immer „großflächiger gerodet“ (s.a. Bild 1). Ganz so ähnlich wie im brasilianischen Amazonasgebiet dringen dort offenbar Holzfäller immer weiter in den „Urwald“ vor und verwüsten mehr Flächen denn je!

Auch die Probleme ähneln sich stark und es gibt viele Parallelen: in Brasilien lebt u.a. die indigene Gemeinschaft der Ituna-Itatá in freiwilliger Selbstisolation tief im brasilianischen Amazonasregenwald. Wie viele Menschen der Ethnie angehören, ist weitgehend unbekannt, man weiß nicht einmal, wie sich die Ituna-Itatá selbst nennen. Bei all diesen Unklarheiten ist allerdings eines sicher: Der Lebensraum der Ituna-Itatá ist stark bedroht! (Quelle: SZ, 17.05.2020).

Ähnlich lebensbedrohliche Effekte scheinen nun in Neuhaus aufzutreten: Während die Indios in Brasilien aber vorwiegend unter dem Einfall von Goldsuchern, Holzhändlern sowie den Rodungen für Weidevieh und Sojaplantagen von Großgrundbesitzern in ihren Lebensraum darben (s.a.) , leiden unzählige „Betroffene“ in Neuhaus bereits an Vorgängen und angeblichen Vorgängen außerhalb (z.T. weit außerhalb) ihres eigenen Grundstückes! – Irgendwie also fast noch schlimmer!?

Was da konkret abgeht!? Nun, es sind vorgeblich anscheinend permanent den Hang auf- und abstreunende „Vagabunden“ (oder ist es gar ein laut trommelnder Flashmob, weil ansonsten ja eigentlich auch nicht wahrnehmbar!?) sowie Großgruppen von sog. „Kletterern“ (s.a. Bild 2). Letzteren verwehren entlang der Naabstraße kaum gangbare Steilwände den Weg zum ersehnten Gipfelglück, so daß diesen deshalb kaum eine andere Alternative bleibt, als sich, die Felsklippen umfassend vermeidend, stattdessen am hinteren Hang „hochzukämpfen“.

Als wäre das aber wirklich noch nicht schlimm genug, verursachen die so entstehenden und wohl extra dafür angelegten „Wege“ und Schneisen (?) angeblich völkerwanderungsähnliche Menschenmassenbewegungen von randalierenden Zoiglbesuchern in Richtung Burgstraße, die so wohl überaus schlau (weil ja eh noch nüchtern!?) den steilen und einfacheren offiziellen Aufstieg über den Hammerweg vermeiden, dabei dann ggf. permanent durch ein Privatgrundstück laufen, sich diesem aber zumindest „annähern“ (!) 😮

Spätestens dafür müßte man dann schon sicher Verständnis haben! Ist es nicht vollkommen üblich, daß man mit einem eigenen Grundstück auch praktisch unumschränkte Verfügungsmacht über alle Nachbargrundstücke erwirbt – auch ganz unabhängig von tatsächlichen Vorgängen, Emissionen und Immissionen!? Ist es nicht schlicht „normal“, daß man selbst dem Grundstückseigentümer, insbesondere der öffentlichen Hand (!) vorgeben kann, was dort passiert, was er dort zu tun hat, aber insbesondere auch, was er dort gefälligst zu lassen hat (inkl. Fällung von Totbäumen wg. Verkehrssicherung) – absolut umfassend eben und ggf. auch gegenüber dem Gemeinwohl vorrangig!? Und überhaupt: im Seerecht gibt es ja auch z.B. 200-Meilen-Zonen! Zumindest so gesehen sind die vorgetragenen „Ansprüche“ ja ggf. glatt noch bescheiden!

Für tatsächlich betroffene Besitzer von Privatgärten ist dies jedenfalls schon echt hart! Verschlimmert wird die Situation für Beschwerdeführer dann ggf. aber noch dadurch, daß es manchmal schwierig ist, berechtigte Beschwerden von rein querulatorischen (s.a. AGO §§ 30, 31 😉 ) zu trennen, insbesondere wenn die „Beschwer“ nicht wirklich nachvollziehbar ist. Ggf. hilft da dann aber eine gewisse „Großzügigkeit“ der Beschwerdestelle.

Im Idealfall und bei entsprechender williger „Mitarbeit“ der öffentlichen Hand könnte man ja ein „Naturschutzgebiet“ und ein komplettes Betretungsverbot anstreben und – bei Ausnahme für eigene Betretung und selbstangemaßten Nießbrauch versteht sich! – seine eigenen Grundstücksgrenzen so letztlich irgendwie billig erweitern (s.a. Link „Biosphärenreservat in Neuhaus?“)!?

Nun, vereinzelte, nicht wirklich sicher zuordenbare und inhaltlich oft kaum zu enträtselnde „Schreie aus dem Nichts“ sollen immerhin wohl tatsächlich schon ab und an wahrgenommen worden sein und da diese dem Vernehmen nach sicher nicht von „Waldläufern“, Kletterern und Waldarbeiten, ja noch nicht einmal von trunkenen Zoiglbesuchern (!) stammten, bleibt vielleicht tatsächlich nur im Detail unbekannte und ggf. dann ja schon vorbeugend schützenswerte Fauna als Ursprung. Wer weiß: vielleicht sind es ja sogar Brüllaffen – wobei, die wären wieder weniger gefährdet und damit weniger schützenswert (Quelle: Wikipedia)!?

Mit diesem Schließen des Spannungskreises zurück zum o.g. brasilianischen Urwald sei nun erstmal Schluß. Harren wir der Dinge und sind gespannt auf „Begründungen“! In einem Rechtstaat läuft das ja so.

Bild 1: Rodung (Symbolbild)
Bild 2: Klettererstau (Symbolbild)

Nachtrag: Es ist noch nicht so ganz klar, was tatsächlich beabsichtigt ist, aber Äußerungen des Bürgermeisters schließen offenbar zumindest nicht aus, daß zum individuellen Schutz „Betroffener“ (!?) sogar Bürgerrechte der Allgemeinheit eingeschränkt werden könnten („Begehungsrecht in freier Natur muss und kann“ (…) „beschränkt werden„. Sollte Neuhaus zum Schutz wirklich ganz außergewöhnlicher „Lebensgemeinschaften“ am hinteren Burgfelsen tatsächlich sein eigenes Biosphärenreservat bekommen 😮 !?


Breaking News aus Neuhaus, 22.09.2020:
Es wird immer besser! U.a. Wahrnehmungsstörungen, Beurteilungsstörungen sowie psychosoziale Störungen waren am oberen Hinteren Hang des Burgfelsens Neuhaus ja bereits bekannt, nun aber wurde erstmals auch von paranormalen Aktivitäten berichtet! Erstmals am 22.09.2020 …
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